Als diese groß genug sind, wird der Unterhaltsberechtigte berufsunfähig.
Bitte um Rat und Hilfe Gruß Conni.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Hilfe! In manchen Fällen hat der Unterhaltsschuldner kein Arbeitseinkommen.
Der Beitragssatz hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
So ist bei erheblichen ehebedingten Nachteilen oder Ehen von langer Dauer von einer längeren Zeit der Nichtwerbstätigkeit auszugehen.
Anders als beim muss derjenige, der Unterhalt will, aber versuchen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.